Hallo,
ich hätte zwei Fragen:
1.) Trifft es ggf. zu, dass ein Neurologe
kein Lithium (Quilonum-Retard) verschreiben "darf", wenn der Kreatinin-Wert über 1.4 liegt?
2.) Trifft es ggf. auch zu, dass ein Neurologe Lithium (Quilonum-Retard) verschreiben "darf", wenn der Kreatinin-Wert über 1.4 liegt: Hierzu muss allerdings der
Patient unterschreiben, dass er dafür die Verantwortung nimmt (finanziell und ggf. juristisch)? Z.B. die späteren Dialyse-Kosten.
Ggf. sind dies Regelungen der betroffenen Krankenkasse.
Danke für Infos.
MfG Peter