Hallo saskina,
nur kurz und knapp, bin müde sorry.
Ja, ich würde die Betreuung anregen.
Es bedeutet nicht, dass du ihn entmündigst, entmündigt gibts nicht mehr, was du meinst heißt "geschäftsunfähig" und das ist er nicht automatisch wenn er eine rechtliche Betreuung hat.
Und wenn, auf jeden Fall mit "Aufenthalt", ist wichtig weil der Betreuer bestimmen kann
wo er sich aufhält, z.B.
in einer Klinik wenn nötig.
Hab dir mal einen Link
HIER
Ich verstehe deine Skrupel, aber es ist im Grunde in manchen Fällen eine "Rettung" und hinterher,
nach der Phase oft ein Erleichterung wenn jemand neutrales hilft den Scherbenhaufen wegzuräumen.
Und selbst wenn du es machst musst du damit rechnen, dass es noch eine Weile dauert bis die Betreuung wirklich zustande kommt.
Hast du sonst soweit alles "in Sicherheit" gebracht, außer deinem Kind und dir, was du wie ich finde, gut und schnell richtig gemacht hast? Gemeinsamen Besitz/Konten etc.?
Das mal von mir fürs Erste
LG und alles Gute Dir
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Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…
Marie von Ebner-Eschenbach