Nachtrag:@Ivanica
Übergangsgeld bei Umschulung:
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte
ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts,
mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.
Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.
Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen können.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html#doc173420bodyText1
Du kannst Dich auch persönlich Vor Ort von der DRV beraten lassen.
LG
TIGGER