Hallo,
schau dir in dem Zusammenhang doch mal die Umfrage : Zur Vermeidung von Zwangsbehandlungen .. " an,
da dürfte dir klarwerden, wie zur Zeit auch noch damit verfahren wird.
Ich denke es ist nicht schlecht, wenn man bei einen vertrauensvollen Kontakt zu seinen Behandlern auch freiwillig wieder gehen kann.Wenn man sich jedoch dort, wo man ist, schlecht aufgehoben und nicht verstanden fühlt, dann sollte man das im Gespräch, zur Not auch vor einem Richter so sagen. Scheiden Selbst - ind Fremdgefährung aus, gibt es rechtlich normalerweise keine Probleme. Ich denke psychologisch ist einem seine Autonomie sehr wichtig (mir jedenfalls), aber auch die Krankheitseinsicht, was ist jetzt gerade dran ?.Und wenn der jetzige Zustand aus deiner eigenen Sicht behandlungsbedürfig ist, du Hilfe brauchst, dann musst du sie auch annehmen wollen und wenn dann im Rahmen der Behandlung es schwierig wird, solltest du dich fragen - wofor will ich jetzt fliehen, raus hier ? Vor diesem Krankenhaus oder vor dir selbst ?
Ich gebe aber auch zu wie schwierig es ist einen vertrauensvollen Behandler und die richtige Behandlung zu finden.
Nach vorne sehen hat mir stets geholfen und sich seiner Angst stellen.
Sonnige Grüße aus dem Norden !