Laut einer Tageszeitung sollen die Unterschiede folgende sein: 1) Psychisch Kranke sollen in Zukunft wie Straftäter behandelt werden! 2) Wer in Zukunft "RECHTSGÜTER" anderer, nicht nur das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich Gefährdet kann gegen seinen Willen Untergebracht werden! 3) bereits Bedrohung "RECHTSGÜTER" anderer reiche auch schon , für eine Unterbringung aus! 4) Dateien Untergebrachter werden 5 Jahre lang Gespeichert und dem öffentlichen Interesse zur Verfügung gestellt (z.B.Polizei)! 5) Besuche der Untergebrachten können Untersagt werden oder müssen sich Durchsuchen lassen, oder können sogar "MITÜBERWACHT" werden! 6) Sogar eine Körperliche Untersuchung, mit Entkleidung verbunden, jedoch ist auf das "Schamgefühl" Rücksicht zu nehmen! Dies soll aber nicht der "Stigmatisierung psychisch Kranker" dienen, laut Herrn Söder!!! Ausserdem sind nach dem Unterbringungsgesetz von 1992 pro 100000 Einwohner in Bayern 2011 weit über 200 Personen Betroffen, während der Bundesdurchschnitt bei 165 liegt! Jetzt kommt meine Persönliche Meinung dazu: die Vorstufe zu den T4 Gesetzen der NAZIS wird Vollzogen !
Gruß Diesel