Diesel schrieb:
-------------------------------------------------------
> Am Anfang des Schreibens habe ich Geschrieben, es
> hat "nichts mit der Schwerbehinderung zu tun"
> sondern mit der Haftung! Im übrigen denkt man als
> AN, wenn die Leitenden das so Dulden, wird es
> seine Richtigkeit haben, und man denkt nicht an
> die Verletzung der Sicherheitsbestimmungen! So
> könnte auch ein Fall ausgehen, wenn man die 50%
> Verschweigt, bei einen grösseren Personenschaden,
> den der AG wird sich immer vor einer "Grösseren
> Haftung bzw. Zahlung" drücken wollen und die
> Schuld auf den vermeintlich "kleineren" Abschieben
> und das wäre dann der Schwerbehinderte, der sich
> nur "Miniverteidiger" leisten kann und nicht
> Staranwälte aus Hamburg!
>
> Gruß Diesel
Das ist einfach Blödsinn.
Wenn ein Schaden entsteht, dann ist der Betrieb dran, bzw. seine Haftpflichtversicherung.
Und bei richtig großen Schäden beauftragt die Haftpflichtversicherung eine Anwaltskanzlei. Ich erlebe das gerade als Zeugin live mit.
Sonst: klar, natürlich muss ich mich als AN an Regeln halten.
Wenn ich in der Arbeit besoffen einen Menschen mit dem Dienstwagen tot fahre, weil ich auf der Landstraße 180 fahre, dann werde ich bestraft und u.U. kann die Haftpflicht mich in Regress nehmen.
Auch, wenn mein Vorgesetzer besoffen rast, aber nicht erwischt wird. Regeln gelten nun mal für alle.
Hat rein gar nichts mit Schwerbehinderung/Erkrankung zu tun.
...ich glaub ich gebs auf. Gegen soviel Dummheit komme ich einfach nicht an...
__________________________________________________________________________
...mittlerweile zum Drachen mutiert...