Hallo, Diesel,
> habe
> ich beim Arbeitsgericht angerufen um mich "Schlau
> zu machen"!
ich weiß nicht, wo Du angerufen hast, aber sicher nicht beim Arbeitsgericht. Die dürfen nämlich keine Rechtsauskünfte geben.
> Antworten : bei 50% muss man es
> Angeben,
Das ist definitiv falsch. Da hat Dino recht. Wenn Du es nicht angibst, hast du nur keine Vorteile, aber müssen mußt Du es nicht.
> wenn ein Bewerbungsformular zum
> Ausfüllen ist, sind meist alle Krankheiten in dem
> Bogen enthalten und wenn es nur heisst "andere
> Krankheiten", Verliert man beim Verschweigen den
> Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung war die
> Antwort, es kommt immer auf den Einzelfall und auf
> die Umstände drauf an!
Ja, so ist es bei den Juristen oft, vor allem im Arbeitsrecht, da dies "Richterrecht" ist. Es kommt darauf an, siehe wiederum Dinos Antwort.
> Also, sind wir wieder so
> Schlau wie Vorher, wir wissen, das wir gar nichts
> wissen!
Genau, und deshalb bitte kein juristisches Halbwissen hier verbreiten.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 59 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung