Einstellung für Arbeit:
Bei der Frage nach dem GDB darfst du nach neuster Rechssprechung genauso lügen wie bei der Frage nach einer Schwangerschaft, weil die Frage unzulässig ist.
Krankheit musst du nur angeben, wenn du dadurch die Arbeit nicht machen kannst: z.B. wenn du blind bist oder Epileptiker, darf du keinen LKW steuern und damit auch nicht als LKW Fahrer arbeiten.
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Ich persönlich wurde in einem Vorstellungsgespräch noch nie nach einer Krankheit gefragt. Und von selber hab ich es nicht gesagt.
Bei meiner aktuellen Stelle (Behörde) hab ich den GDB von 50 im Lebenslauf angegeben, weil ich wusste, dass die mich dann zum Vorstellungsgespräch einladen
müssen. Gefragt nach der Krankheit wurde ich von AG nicht, aber sie wissen es mittlerweile schon. Das liegt aber an der Verbeamtung und es steht verklausuliert im Gesundheitszeugnis drinnen/normalerweise erfährt der AG gar nichts, auch nichts vom Betriebsarzt- liegt an der Schweigepflicht.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...