1. du kannst dir natürlich trotz des Verbots ein Küchenmesser kaufen. Es betrifft nur Waffen, und was Waffen sind, ist genau definiert.
2. du kannst gegen den Bescheid der Behörde Einspruch einlegen und dagegen klagen.
Anlass dafür ist meine psychische Erkrankung. (Bipolare Störung seit Ende 2013 ohne Phasen) so wie 2 Straftaten die mit der Erkrankung nichts zu tun haben. Einmal hatte ich einen Bauzaun beschmiert. (Sachbeschädigung 2012 /->20 Tagessätze) beim 2. Ging es um Tschechische Böller und eine verbotene Zwille (Verstoß SprengG und WaffG, 2016/ ->35 Tagessätze)
Es geht mir darum diese Entmündigung nun abzuwenden deshalb suche ich nach Menschen die ein solches oder ähnliches Verfahren schon einmal hatten. Ich kann der Argumentation des Landratsamtes nicht folgen nachdem für mich ein Solches Verbot nötig währe. Ich habe bisher nicht und hatte das auch nicht vor Menschen an Leib und Leben zu verletzen. Dies wurde mir auch nie vorgeworfen.
Wahrscheinlich ging die Polizeimeldung ans Ordnungsamt. Und dann wird überprüft, ob Waffen gemeldet sind. Denen ist egal, was du mit den Waffen wolltest. Allein wenn du in Gegenwart einer Behörde geäußert hast: "ich erschieße mich oder einen anderen" läuft das Verfahren an.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...