Waffenverbot für den Einzelfall wegen bipolarer Störung

10. 03. 2018 18:07
Hallo,
mein Landratsamt ist von sich selbst aus dabei für mich ein „Waffenverbot für den Einzelfall“ durchzuführen. Das bedeutet, soweit ich verstanden, habe ein Verbot auf alle frei verkäuflichen Gegenstände die als Waffe gelten. Damit währe z.B. ein Küchenmesser für mich dann verboten. Anlass dafür ist meine psychische Erkrankung. (Bipolare Störung seit Ende 2013 ohne Phasen) so wie 2 Straftaten die mit der Erkrankung nichts zu tun haben. Einmal hatte ich einen Bauzaun beschmiert. (Sachbeschädigung 2012 /->20 Tagessätze) beim 2. Ging es um Tschechische Böller und eine verbotene Zwille (Verstoß SprengG und WaffG, 2016/ ->35 Tagessätze)

Es geht mir darum diese Entmündigung nun abzuwenden deshalb suche ich nach Menschen die ein solches oder ähnliches Verfahren schon einmal hatten. Ich kann der Argumentation des Landratsamtes nicht folgen nachdem für mich ein Solches Verbot nötig währe. Ich habe bisher nicht und hatte das auch nicht vor Menschen an Leib und Leben zu verletzen. Dies wurde mir auch nie vorgeworfen.

Zum aktuellen Stand ich wurde aufgefordert ein Gutachten erstellen zu lassen um das Verbotsverfahren abzuwenden was ich getan habe der Begutachtende Psychiater hat mir bestätigt das es gut für mich aussieht aber das Landratsamt hat Einwände und will sein Verbotsverfahren durchsetzen gibt mir aber bis zum 20.03.18 die Gelegenheit mich zu äußern.

Vielen Dank Anonymouse



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 10.03.18 18:09.
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