roobb schrieb:
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> Also das Beispiel, was ich gleich bringe mag nicht
> ganz auf den Fall hier passen aber ich glaube,
> dass die Entscheidungslage hier ähnlich wäre
> wenn ich mich nicht täusche.
>
> Mal angenommen man tritt so eine Prüfung im
> manischen Zustand an - ist völlig von sich und
> der Welt überzeugt, obwohl man krankheitsbedingt
> keine realistische Einschätzung treffen kann. Man
> gibt damit eine Unterschrift die
> Prüfungsfähigkeit suggeriert, die aber absolut
> nicht der Wahrheit entspricht.
>
> Wie sieht es denn dann aus? In meinem Auge liegt
> dann eine klare Ungerechtigkeit vor, wenn nicht
> für den Betroffenen entschieden wird. Dann kann
> man auch gleich alle Verträge, die in einer Manie
> abgeschlossen werden für gültig erklären. Das
> wäre für mich nichts anderes.
Für diesen Fall gibt es meines Wissens keine Regelung.
> Mir fällt das gerade nur ein, da ich schon
> Klausuren am Ende des Studiums in der Manie
> geschrieben hatte. Natürlich nicht mal 10%
> richtig gehabt, trotz intensiver
> Prüfungsvorbereitung und seitenlangen Antworten
> und vorher hatte ich nie auch nur eine Klausur
> verhauen. Das war in meinem Fall nicht weiter
> schlimm, da es keine Studienentscheidenden
> Klausuren waren aber wenn dann wäre hier auch
> Ende gewesen.
>
>...
>
> Gruß,
> roobb
Ich kenne es so, dass man eine Prüfung 2x wiederholen kann. Erst danach ist es vorbei.
Sonst: ich bin auch mal manisch in eine mündliche Prüfung gegangen, war nicht der Burner. Hab aber ein 4 bekommen, weil der Prüfer meinte: "Eine 5 muss ich ja begründen und so schlecht wie sie sind, sind sie ohnehin (von den anderen Prüfungen her) durchgefallen"
Sonst hatte ich 3er. Glück gehabt. War ohnehin der 1. Versuch, Physikum. Die Prüfung war in Psychologie und Anatomie, Prüfer waren eine Psychologin ein Arzt *lach*.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...