Also das Beispiel, was ich gleich bringe mag nicht ganz auf den Fall hier passen aber ich glaube, dass die Entscheidungslage hier ähnlich wäre wenn ich mich nicht täusche.
Mal angenommen man tritt so eine Prüfung im manischen Zustand an - ist völlig von sich und der Welt überzeugt, obwohl man krankheitsbedingt keine realistische Einschätzung treffen kann. Man gibt damit eine Unterschrift die Prüfungsfähigkeit suggeriert, die aber absolut nicht der Wahrheit entspricht.
Wie sieht es denn dann aus? In meinem Auge liegt dann eine klare Ungerechtigkeit vor, wenn nicht für den Betroffenen entschieden wird. Dann kann man auch gleich alle Verträge, die in einer Manie abgeschlossen werden für gültig erklären. Das wäre für mich nichts anderes.
Mir fällt das gerade nur ein, da ich schon Klausuren am Ende des Studiums in der Manie geschrieben hatte. Natürlich nicht mal 10% richtig gehabt, trotz intensiver Prüfungsvorbereitung und seitenlangen Antworten und vorher hatte ich nie auch nur eine Klausur verhauen. Das war in meinem Fall nicht weiter schlimm, da es keine Studienentscheidenden Klausuren waren aber wenn dann wäre hier auch Ende gewesen.
Aber mal ganz abgesehen davon und was Nachteilsausgleich im Studium betrifft. Alles was es bisher als unterstützung für Betroffene gibt ist: Länger Zeit bei Übungen und Hausarbeiten, Klausuren glaube nicht. Und man kann sich eine Studienunterstützung in Form von Nachhilfe/Unterstützung vom Studentenwerk finanzieren lassen. Das sind dann halt fertige Studenten oder Mitstudierende. Weiß nicht mehr wieviel Stunden pro Woche das waren, glaube 2 h/ W.
Gruß,
roobb