Hallo locket,
wende dich mal die Behindertenberatung deiner Uni, vielleicht können die dir helfen. Und du kannst einen Härtefallantrag stellen, bei uns sind die beim ersten Mal auch oft ohne gesundheitliche Einschränkungen durchgekommen, gerade, wenn es sich um die letzte Prüfung handelt, da derjenige ja schon alles geschafft hat und jemanden nur wegen einer einzigen Prüfung am Schluss zu exmatrikulieren 1. viel Jahre Zeit und Arbeit zu nichte macht 2. Derjenige ja schon in vielen Prüfungen gezeigt hat, den Anforderungen zu entsprechen und es daher angemessener ist, demjenigen lieber noch ne zusätzliche Chance zu geben.
In einen Härtefallantrag kann auch eine langfristige gesundheitliche Einschränkung eingebracht werden (in meinem ersten Studium wurden da Hürden für mich verschoben). Ein Härtefallantrag gibt quasi die Möglichkeit bei so einer generellen Regelung die Augen zuzudrücken. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass er bei sehr vielen Leuten auch ohne gesundheitliche Einschränkung einmal gewährt wird ;-).
Kenne auch Leute, die kannten ihre Prüfungsordnung nicht und wussten nicht, dass sie zweimal automatisch zu einer Abschlussarbeit angemeldet wurden und daher automatisch durchfielen. Die haben quasi (natürlich formaler) reinschreiben müssen "ich war zu verplant, um zu wissen, dass ich bis Semester X meine Bachelorarbeit geschrieben haben muss. Habe aber jetzt alles bis auf die Abschlussarbeit schon fertig und hoffe auf Ihre Gnade, sie trotzdem schreiben zu dürfen.". Hat geklappt, weil der Prüfungsausschuss nicht jemanden die Früchte von vier Jahren Arbeit wegnehmen wollte, wegen einem einzelnen Modul, das er verplant hat.
LG
Tagtraum
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.02.18 22:03.