Hallo locket,
ich hatte was den Zusammenbruch in einer Klausur angeht, gleiche Erfahrung machen müssen. Einmal kostete es mich sogar einen Erstversuch, wobei ich keine Annullierung beantragte. Ansonsten ist meine Erfahrung aber eher vom Anfang des Studiums, wo ich noch stärkere Probleme hatte, dass die Prüfungsordnung krankheitsbedingte (Frist)verschiebungen mit entsprechenden Nachweisen erlaubte. Nur suchte ich in solchen Angelegenheiten sehr schnell auch das persönliche Gespräch, um meine Rechte/Chancen zu kennen.
In Abhängigkeit von der Prüfungsordnung und den Fristen/Auflagen für einen solchen Antrag sind die Chancen grundsätzlich nicht schlecht, weil darauf schon Rücksicht genommen wird, so meine Erfahrung. Wenn die Entscheider hinsichtlich Deiner Problematik erst im Zuge Deines Antrags erfahren haben, dann rückt vielleicht der Formalismus stärker in den Fokus der Beurteilung Deines Antrags. Es gibt bei Dir doch sicherlich eine Krankengeschichte, die dokumentiert ist. Es sind keine Unmenschen, wenn der Formalismus eingehalten wurde. So würde ich es im Zuge meiner eigenen Erfahrung mit der Thematik einschätzen.
Ich wünsche Dir viel Glück!
VG nebulos
PS. Wenn Dein Antrag durchkommen sollte, lässt sich darüber nachdenken, die Prüfung mündlich abzulegen, um dieses sich Zerlegen zu vermeiden. Auch da gibt es in Prüfungsordnungen Ansatzpunkte.