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Antero
Antero in einem so wichtigen Fall würde ich schon auf Korrektheit achten.Warum gehst du nicht einfach mit deiner Vollmachtzu einem Sozialverband? Die machen dann, nach fachlicher, ausführlicher und objektiver Beratung und Erstellung auch noch einen Stempel darauf.Ich würde mit meiner Vollmacht zum Pfarrer gehen. Der macht sein Siegel drauf und gut ist es. An dieser stelle sei mir die Frage gestattet: Habt ihr denn auch einen Organspendeausweis?
Antero"..auf Korrektheit achten.."
Ja klar und
Danke , Antero , es geht beim gesamten Thread um Korrektheit und rechtliche Akzeptanz der Vollmacht.
Antero"
Sozialverband oder Pfarrer Stempel darauf :
Ich meine zu wissen , dass keine der beiden Gruppen Vollmachten öffentlich beglaubigen kann.
Das dürfen
nur kommunale Betreuungsbehörden
Ich finde hierzu Gesetzestext
§ 6 Betreuungsbehördengesetz dort : Nur ..die .(2).Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
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ditmar
ditmar Also meine Frau und ich, wir hatten unsere Vollmacht und die Patientenverfügung als Kopie, die der Arzt gemacht hat in der Arztpraxis in der Patientenmappe hinterlegt.
Der Arzt kann die Geschäftsfähigkeit bezeugen – ja.
Er kann unterschriebene Dokumente in seiner Mappe verwahren – auch ja .
Dass der Arzt zur Entscheidung für medizinische Maßnahmen ev. die richtige Person ist – auch ja
Dass der eigene Wille in einer
Patientenverfügung (also nicht der Vorsorge-Vollmacht mit Banken, Versicherungen und Behörden),
Patientenverfügung gilt dann ,wenn man künstlich am Leben erhalten wird und man sich selbst gar nicht mehr vertreten kann – beim Arzt richtig aufgehoben ist – auch ja .
Ob alleine eine Verwahrung beim Arzt in dessen Mappe eine "
Formunwirksamkeit" wegen fehlender öffentlicher Beglaubigung der Vollmacht – etwa Vermögensteilung .. Wohnungsauflösung ... ev Kontenauflösung usw. wage ich nach allem bisher Gelesenem ernsthaft zu bezweifeln.
Anm : die Rechtsform <öffentliche Beglaubigung> wurde extra datür erst 2005 gesetzlich - neben der notariellen , speziell für Vorsorgeangelegenheiten eingeführt
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.02.18 19:10.