zunächst das Gesetz zur Nichtigkeit
[
www.gesetze-im-internet.de]
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Quote
BGB
§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Hilft aber für die genaue Antwort nicht weiter, ob das Fehlen der öffentlichen Beglaubigung ein Formmangel ist, der zur Nichtigkeit führt
Auch wenn das Gesetz keine exakte Form vorschreibt , sogar mündliche Vollmacht wäre laut Gesetz möglich.
VanGogh schrieb Eine Vollmacht muß noch nicht einmal schriftlich erteilt werden.
-stimmt .. kann aber nicht bewiesen werden -ist damit zwar möglich ...aber in diesem Fall sinnlos
Die rechtsgeschäftliche Praxis zeigt insbesondere gegenüber
Banken, Versicherungen und Behörden wird
zumindest eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift verlangt,
damit die Vollmacht akzeptiert wird.aus [
www.patientenverfuegungen.eu]
Na ja und bei dem Thema geht es genau um diese MACHT-Gruppen : Banken, Versicherungen und Behörden.
Die meisten Banken erkennen NUR ihr Formular an
Ich meine, bei Vermietern und Ärzten sieht es nicht anders aus ,
nämlich : Die erkennen ein nichtbeglaubigtes Schreiben –in der Realität – nicht leicht oder gar nicht an.