Hallo Lisa,
du weißt aber schon, dass du keine zwei Minijobs parallel ausüben kannst.??
Wenn du schon einen Minijob hast , müsste eine mögliche zweite STelle versicherungspflichtig sein, also mit einem Verdienst von mehr als 450,-Euro... und den üblichen Sozialabgaben.
Ich hatte schon solche Konstellationen, dass ich über Jahre einen Minijob hatte und eine weitere STelle suchte. Der neue Chef hat dann nolens volens sich bereit erklärt, mich versicherungspflichtig einzustellen.
Als dann später der MInijob wegfiel ( die Chefin wollte sich nicht bereit erklären,Urlaub und Lohnfortzahlung zu zahlen - hatte sie 5 Jahre nicht gemacht)- als ich dann nur noch diese andere Stelle hatte, nutzte der Chef die erstbeste Gelegenheit , mich in Minijob umzuwandeln -
und war sich nicht im Klaren, dass er damit meine versicherungspflichtige Stelle beendete und dies einer KÜndigung gleich kam. und ich machte mich davon und ging zum AA mich arbeitslos melden.
Das war ein Gag, der begriff wochenlang nicht dass ich ausgeschieden war und schickte mir sogar noch eine Abmahnung wegen Fehlens ohne Krankschreibung...
Sorry, ich bin an deinem Thema vorbeigeschrabbt, aber es hat mich gerade gepackt, an den "netten"Chef mich zu erinnern....
Liebe Grüße und alles Gute für dich
Irma