Hallo Irma,
auch ich beziehe ja Grundsicherung zu meiner Erwerbsminderungsrente hinzu.
Das Amt hat diesbezüglich noch nie bei meinen Eltern angeklopft. Soweit ich weiß, sind
Eltern ihren volljährigen Kindern gegenüber nur so lange unterhaltspflichtig, bis sie eine
Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Dafür spricht doch auch, dass
deine Mutter schlussendlich nicht für deine Schwester zahlen musste. Wieso sollte das
nun bei dir anders sein?
Anders sieht es zB. bei den Kosten für ambulantes betreutes Wohnen aus. Hier hat der LWV
einen Einkommensnachweis von meiner Mutter verlangt. Ihre Witwenrente ist jedoch zu gering,
daher muss sie nichts zuzahlen für mich.
Die Reaktionen deiner Familie auf deine Entscheidung finde ich total mies. Du gehst diesen Weg
doch nicht zu deinem Vergnügen. Dir jetzt so einen Stress zu machen, obwohl sie wissen sollten,
dass der Phasen auslösen kann ist wirklich nicht nett gelinde ausgedrückt.
Gehe deinen Weg weiter und versuche die Verwandtschaft nicht so sehr an dich herankommen
zu lassen. Ich hoffe du überstehst das alles ohne in eine schlimme Phase zu rutschen.
Herzliche Grüße,
Ver-rückt
w., 57 Jahre, seit etwa 33 Jahren erkrankt
Medikation zur Zeit:
Thyroxin, Valproat retard, Quetiapin, Aripiprazol,
Doxepin