Sehe ich aber gar nicht ein. Du handelst für einen anderen, nicht für Dich.
Und ACC Hüstenlöser ist apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig.
Du kannst also machen, was Du willst. Solange Du willst.
Ich sage nicht, dass Du das tust. Aber möglich wäre das.
Aber wenn ich jetzt lese: Dein Partner ist einer ausgeprägten Depression,
dann:okay. Wenn dieses ACC Zeug dahin kommt, und das länger, dann
wäre das eine Hilfe. Für kurze Zeit, und dann?
So leicht lassen sich Depressionen nicht behandeln, das weißt Du doch
selbst. Du willst eine ausgeprägte Depression mit Hustenlöser behandeln.
Pharmafirmen sind doch nicht doof. Wenn das realistisch wäre, hätten
die das vor Dir angepackt.
Falls das möglich ist: In Münster gibt es die Albert-Schweitzer Psychiatrie
mit guter Diagnostik und vor allem EKT, falls das richtig wäre.
Wenn ich das lese, was Du jetzt schreibst: Die Sache mit dem Antrieb,
die durch ACC kommen könnte, ist einfach nicht das, was euch zu wünschen wäre.
Psychopharmaka greifen tief in den Hirnstoffwechsel ein. Erzähl mir nicht,
das ein nur apothekenpflichtiger Hustenlöser auch tut. Der gehörte sofort
verboten, weil solche Wirkungen da nicht hingehören.