Hallo Pferd,
Danke für Deine Antwort.
in den Prüfungsordnungen - quasi unsichtbar verlautbart- der Technischen Hochschule, an der ich immatrikliert war, gilt, dass der Vierte Versuch (der für manche Module schriftlich oder mündlich absolviert werden kann, für die meisten aber schriftlich) schon eine Härtefallregelung.
Nach meinem Widerspruch gegen die Wertung dieses Versuchs wurde bei der Verhandlung darüber gesagt, dass einzig und allein die Tatsache zählt, dass ich unterschrieben habe, dass es mir gut geht und ich auch nicht vor den 90 Minuten mit einer entsprechenden Begründung fürs Protokoll vorzeitig abgegeben habe.
Ich hätte mir schlicht und ergreifend im Vorfeld die Aufregung darüber ersparen müssen, dass exakt für diesen Versuch in diesem Modul schon der Status "beeiträchtigt Studierend" zu gelten hat - womöglich war diese Aufregung Starrsinn der Hypomanie geschuldet.
VG Romi