Es gibt meines Wissens bis heute von den Oberguru -Karlsruher Richtern –immer noch keine gesetzescharakter-
Vorschrift, wie genau amtsärztlich gültige Atteste erstellt werden müssen /sollen.
Und solange macht jeder Gutachter seine Gutachten , wie er sie will (Methode Auswertung, Bewertung des Schweregrades usw)
Das obig angesprochene Beispiel in Kurzform
Quote
Erwerbsfähigkeitsbegutachtung
Vier (4) Steuerprüfer des Finanzamts Frankfurt, zuständig für die Überprüfung der Großbanken, wurden mit falschen Gutachten für dienstunfähig erklärt und auf Kosten der Steuerzahler in den vorzeitigen Ruhestand geschickt! - Niemand will heute verantwortlich sein, Aufklärung wird aufs schwerste erschwert.
Das Land Hessen muss nach Infos der Frankfurter Rundschau mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen, weil es vier Steuerfahnder mit falschen psychiatrischen Gutachten zwangspensionieren ließ. Aktuelle Klageschriften der Beamten gegen den von hohen hessischen Politukern und deren befreundeten Richtern "beauftragten " Gutachter sind beim Landgericht Frankfurt eingegangen.
Psychiater T. H. erklärte die vier Fahnder des Finanzamts Frankfurt im Auftrag des Landes für „paranoid“ und „anpassungsgestört“, nachdem sie gegen die Steuerhinterziehung von Banken und im Schwarzgeld-Skandal der Hessen-CDU ermittelt hatten.
Paranoid-querulatorisch" und"anpassungsgestört" seien die Beamten und Schwarzgeld-Steuerfahnder, urteilte H. in seinen erstaunlich kurzen Gutachten ..
Und deshalb komplett dienstunfähig.
Thomas H. –der Psychiater –sagte vor dem OLG „legitimes Untersuchungsinstrument des Psychiaters war das ausgiebige Gespräch.“--