Als mein Freund im Frühjahr in seine Psychose kam, wurde mir auch geraten, eine gesetzliche Betreuung zu initiieren.
Ich habe keine Versuche in der Richtung gemacht, auch weil ich selbst zu fertig mit den Nerven war, um etwas in den Weg zu bringen.
Bin dann immerhin mit ihm zu sozialpsychiatrischen Dienst - damit er auf diesem Weg langfristig Hilfe bekommt - und diese wird jetzt endlich auch starten - in Form einer Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Aber für einen akuten Fall ist das hier auch nix, weil es viel zu lange dauert, bis etwas passiert...
Was die gesetzliche Betreuung angeht - ich selbst würde so etwas nie machen- dazu sind professionelle da und nicht die eigenen Angehörigen
Das hat mit den Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung NICHTS zu tun . Sowas kann man als Partner, im Freundeskreis ohne weiteres machen und sollte auch so sein.
Für meine engste Freundin habe ich mich bereit erklärt, diese Papiere zu unterschreiben und im Fall eines Falles für sie da zu sein. Das ist eine andere Geschichte..
Liebe Grüße
Irma