So weit ich weiss nur bei erfolgreich abgeschlossener ausbildung/studium..
Ich glaube nach wie vor, dass das waehrend des Studiums erlernte mir nach einer bestimmten erlangung von ruestzeug bei einer rpk-massnahme vonnutzen sein wird.
Aber das " verrennen" dahingehend ist nicht mehr vorhanden: Mich mit mitarbeitern des kultusministeriums zu kabbeln, ob die pruefungsordnung keine ausreichende aufklaerung fuer die anbahnung des studierendenstatus " beeinträchtigt studieren" hat oder nicht.