Hallo Mezzo,
"Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden." Quelle: [
de.wikipedia.org]
Das was da läuft, ist unwürdig. Warum wehrt sich niemand? Ich habe mal im Google nach Bürgerinitiativen gesucht und nichts gefunden.
Liebe Grüße,
Ceily