BfA -> DRV Bund
LVA -> DRV Nord, DRV Berlin, DRV Bayern Nord, DRV Bayern Süd etc.
Ihr müsst grundsätzlich unterscheiden zwischen Krankenhausaufenhalt "akut" (der auch mit Antragsverfahren und Wartezeit verbunden sein kann, z.b. Akutpsychosomatik) und Rehabilitation. Der Akutaufenthalt muss immer von der Krankenkasse genehmigt und bezahlt werden. Akutpsychosomatik hat dabei wesentlich mehr Anwendungen und engere Betreuung als eine Rehabilitation. Das ist nicht mit Psychiatrie zu verwechseln... Krisenintervention, ist nochmal was anderes, daher auch nicht viele Anwendungen.
Der Reha-Aufenthalt kann über Kasse oder DRV laufen (oder selten auch über den Arbeitgeber wie Bundeswehr, Polizei oder Sozialamt etc.). Diese Aufenthalte unterscheiden sich zumindest bei uns nicht wirklich. Die DRV hat hohe Ansprüche. Im Bereich Psychosomatik kommen die meisten Patienten über die Rentenversicherung (d.h. DRV), da sie relativ jung sind und die Erwerbsprognose meist positiv und schon in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Im Bereich Kardiologie, wo viele Patienten über 65 sind, ist das z.B. anders, da bezahlt die Kasse häufig die Reha.
Man hat ein gesetzlich festgelegtes Wunsch- und Wahlrecht. Unsere Klinik hat dafür vorbereitete Formulare, in denen die Patienten darauf bestehen können ;) Hier gibt es darüber Info der Rentenversicherung selbst: [
www.deutsche-rentenversicherung.de]
Meines Wissens ist das ganze bundesweit so. Die DRV haben gleiche Regeln, egal zu welcher Untergruppe sie jetzt gehören.