Hallo Mezzo,
wieder aus der Betreuung rauszukommen, fand ich nicht aufwändig.
Deshalb will ich Dir dazu meine Erfahrungen aufschreiben.
Ich stand zweimal unter Betreuung. Das erste Mal - amtlicherseits angeordnet - als ich manisch-psychotisch für lange Zeit
in der Klinik verbleiben mußte. Und das zweite Mal, wie Dir bereits geschrieben, von mir selbst rein vorsorglich beantragt.
Beide Male habe ich, als ich der Meinung war, dass die Betreuerin mir mehr schadet als hilft, dem Amtsrichter, der die
Betreuung eingesetzt hatte, handschriftlich mein Leid geklagt und gebeten, die Betreuung aufzuheben.
Im ersten Fall wurde ich daraufhin von einem der Klinik übergeordneten Psychiater begutachtet (ca. 2-3 Std. Gespräch). Aufgrund des Gutachtens wurde die Betreuung mangels Notwendigkeit aufgehoben.
Im zweiten Fall hat der mich behandelnde Psychiater mein Anliegen, die auf 2 Jahre angelegte Betreuung vorzeitig zu beenden, unterstützt. Ich wurde dann vom Amtsrichter, den ich schon vor der Einrichtung der Betreuung kennengelernt hatte, zu einem Gespräch gebeten. Ich habe in Erinnerung, dass das in einer angenehmen, lockeren Atmosphäre stattfand. Am Ende wurde meiner Bitte entsprochen und die Betreuung vorzeitig beendet.
Kann sein, dass ich die beiden Vorgänge als locker und leicht in Erinnerung habe, weil ich mich damals durch die Aufhebung
der Betreuung von einer großen Belastung befreit fühlte.
Viele Grüße
Deborah
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Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.
Lerne erst laufen,
bevor du versuchst zu rennen.
("zeitzuleben", Ralf Senftleben)
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