In Deutschland hatte man es noch nie so mit den Menschenrechten. Insbesondere bei psychisch Kranken.
Dass es für Zwangsbehandlungen keine rechtsstaatlichen Grundlagen gibt,
liegt daran, dass Zwangsbehandlung Folter ist. Das ist nicht meine Meinung, sondern die der Vereinten Nationen.
Juan E. Mendez hat als Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in der 22. Sitzung des Human Rights Coundil am 1. Februar 2013 Zwangsbehandluing in der Psychiatrie zu Folter erklärt. D.h. es ist grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
Er forderte von von allen Staaten, dass sie - Zitat -
"ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen" verhängen sollen. Darunter fällt für ihn ausdrücklich die Anwendung "nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung".
Ist doch klar formuliert, oder?
"Wir müssen doch aber, weil uns nichts anderes einfällt" war noch nie eine Entschuldigung für Folter.