hallo Komma,
Auslegung, Spielraum und Ermessen bei Gesetzen ist gar nicht so nüchtern und kann durchaus spannend sein.
Natürlich soll niemand zwangseingewiesen werden, nur weil er anderen "peinlich" erscheint.
Aber die Auslegung der Fremd- und Eigengefährdung ist sehr eng gesteckt und betrifft "nur" konkret Leib und Leben, d. h., wenn jemand sich z. B. finanziell total ruiniert und dabei ist, seine Wohnung zu verlieren, wenn Obdachlosigkeit droht, dass das per Gesetz nicht als Eigengefährdung gewertet wird. Wenn jemand andere Menschen z.B. durch permanente extreme nächtliche Lärmbelästigung und konkrete verbale Bedrohungen bei Vorliegen sämtlicher manisch-psychotischer Symptome terrorisiert, ist das keine Fremdgefährdung, obwohl die Nachbarn über Wochen ebenso kein Auge mehr zutun können wie der Maniker selbst. Sind nur Beispiele. Sachbeschädigung (immer bei Vorliegen ausgeprägter bipolarer Symptome) ist übrigens auch kein Grund für Fremdgefährdung.
Ich weiß, das ist ein schwieriges Feld.
Alles Gute
Friday
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Nicht alles, was schwankt, ist bipolar.
Hätte ich die Kraft nichts zu tun, ich täte nichts.
Man muss sich von sich selbst nicht alles gefallen lassen.