Hallo Friday,
die Würde würde meiner Ansicht nach dann eingeschränkt, wenn sie ohne akute Fremd- und Eigengefährdung (wie es im Psych-KG geschrieben steht), nur weil es den Umstehenden peinlich erscheint, zwangseingewiesen würde. Das Psych-KG wurde zum Schutz des Betroffenen erlassen und nicht um ihn aus nichtigeren Gründen seiner Feiheit zu berauben. Mir wurde auch schon mal ein § verpasst und ein anderesmal angedroht, so ich nicht einsichtig werden würde. Die akute Fremd und Eigengefährdung ist der einzige und ausschlaggebende Grund zur Begründung des Psych-KGs bezgl. der Einschränkung der Freiheit unter Zwang. Zudem wird dieser nicht von irgendjemand erhoben. Es sind sehr strenge Auflage hiermit verbunden. Nicht nur für die Erhebung, sondern auch die Aufrechterhaltung. So gesehen ist es ein spannendes Thema, dass garnicht so spannend, weil juristisch nüchtern ist.
Einen lieben Gruß
4Komma5
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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch" (Hölderlin – Patmos)
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"I try to be happy as I can"
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Je suis Européen convaincu