Hy,
ich kam deshalb auf die Klassifizierung, weil es u. a. im DSM V den Ausschlussvorbehalt gibt. "Manische Symptome oder Syndrome, die auf physiologische Effekte einer Substanz mit Missbrauchspotential (z.B. im Kontext einer Kokain- oder Amphetaminintoxykation),
Nebenwirkungen eines Medikamentes oder einer Behandlung (z.B. Steroide, L-Dopa,
Antidepressiva, Stimulanzien) oder auf einen anderen medizinischen Krankheitsfaktor zurückzuführen sind, werden
nicht für die Diagnose einer Bipolar-I-Störung herangezogen. Falls jedoch ein
voll ausgeprägtes manisches Syndrom während der Behandlung (z.B. Medikamente, Elektrokrampftherapie, Lichttherapie) oder des Substanzkonsums auftritt und
über den physiologischen Effekt des Agens hinaus anhält (d.h. nachdem die Medikation vom Körper vollständig abgebaut wurde oder die Effekte der Elektrokrampftherapie völlig verschwunden sind), ist dies ein Anhalt für das Vorliegen einer manischen Episode."
Sinngemäß weiter, dass das Vorliegen von nur 1-2 Symptomen weder für die Diagnose (hypo-)manische Episode ausreicht noch zwangsläufig ein Indiz für eine Bipolare Diathese sei.
Hört sich für mich halt so an, dass eine (Hypo-)Manie durch eine Nebenwirkung und verschwinden mit Abklingen dieser Nebenwirkungen/Substanzabbau noch nicht die Diagnose (Hypo-)manische Episode rechtfertigt. Bipolar I ja sowieso erst, wenn in Vergangenheit auch Depressionen vorlagen.
LG
Kessy