Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

incu
22. 05. 2002 13:41


die strafrechtlichen konsequenzen kann ich nicht beurteilen und habe auch keine ahnung davon.

zivilrechtlich ist es (vereinfacht gesagt)im hinblick auf die geschäftsfähigkeit so:

- entweder warst du im moment deiner handlung/unterlassung/duldung voll geschäftsfähig, dann ist alles gültig

- oder du warst im zeitpunkt der handlung/unterlassung/duldung nicht voll geschäftsfähig, dann ist alles ungültig. ABER: in diesem fall musst du BEWEISEN (können), dass du nicht voll geschäftsfaähig warst. ohne diesen beweis --> alles gültig

bei der deliktsfähigkeit ist es ähnlich. da kenne ich mich aber nicht so genau aus. der beweis ist vermutlich trotzdem zu führen. meistens wird aber die deliktsfähigkeit strenger gehandhabt, dass heisst für verursachte schäden musst du eher einstehen als für "nichtige" geschäfte.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

rechtliche Einstufung/Auswirkungen

sebo25 459 21. 05. 2002 20:15

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

MARA 191 21. 05. 2002 20:33

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 175 21. 05. 2002 22:27

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Kobold 165 21. 05. 2002 23:55

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Wolfgang Baitz 172 22. 05. 2002 08:46

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

incu 286 22. 05. 2002 10:28

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 177 22. 05. 2002 11:49

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

incu 250 22. 05. 2002 13:41

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 168 22. 05. 2002 14:40

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Patrick 161 22. 05. 2002 14:48

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 237 22. 05. 2002 15:01



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