Hallo,
wie mir erst jetzt aufgefallen ist, habe ich einen
wichtigen Zusatz bei meinem unten stehenden Beitrag vergessen.
Nämlich,
der Behindertenpauschbetrag bei einem GdB von unter 50, aber mindestens 25 wird
nur dann gewährt, wenn außerdem auf dem Bescheid des Versorungsamtes der Zusatz steht, dass
die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.
Ohne diesen Zusatz gibt es leider keinen Behindertenpauschbetrag.
Tut mir leid, sidewinder, wenn ich dir falsche Hoffnungen gemacht habe.
Gruß
Napoleon
Napoleon schrieb:
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> Hallo sidewinder,
>
> wie Nordmann schon erklärt hat, hat jeder, der
> einen Bescheid des Versorgungsamtes über einen
> Grad einer Behinderung von mindestens 25 % hat,
> einen Anspruch auf den Pauschbetrag für
> Behinderte nach § 33b EStG. Wie so vieles wird
> dieser nicht einfach so gewährt, sondern man muss
> ihn beantragen, indem man seine Daten bei der
> Steuererklärung in das Formular einträgt.
50 J, w., seit 2007 diagnostiziert, bipolar I, Timox, Seroquel