Hallo zusammen,
was soll diese richterliche Genehmigung einer Fixierung, die noch am nächsten Tag nach
einer Fixierung eingeholt werden kann, bezwecken?
Ich finde, das ist komplett nonsens.
Entweder, ein Richter wird sofort, bevor eine Fixierung veranlasst wird, eingeschaltet (auch
am Abend oder nachts) oder die richterliche Genehmigung ist völlig paradox.
Ich war fest der Überzeugung, dass mir diese Demütigung nicht mehr widerfährt,
doch nun bin ich nochmal Opfer einer nicht gebotenen Fixierung geworden (es lag
bei mir weder Eigen- noch Fremdgefährdung vor). Ich weigerte mich lediglich, die mir
angebotenen Medikamente bei der Aufnahme auf Station zu nehmen sowie wollte
ich mich nicht in das, auf dem Flur stehende Bett, legen.
Dies reichte dem diensthabenden Arzt (es war abends ca. 20:00 Uhr) schon aus, um
mich mit dem gesamten Pflegeteam dennoch in das Bett zu schaffen und ratz fatz
wurde ich fixiert.
Die richterliche Genehmigung für die Fixierung wurde am darauffolgenden Tag eingeholt.
Ich frage mich, was das ganze soll, eine Genehmigung im Nachhinein einzuholen, ist meines
Erachtens nonsens.
Da weder eine Eigen- noch eine Fremdgefährdung vorlag, bin ich drauf und dran, gegen den
diensthabenden Arzt zu klagen; doch wegen der vorliegenden richterlichen Genehmigung
werde ich wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Mania67