Vollmachten / Vorsorgevollmacht

04. 02. 2018 21:10
Ich hatte Vollmachten mit meiner Mutter zusammen ausgefüllt ,
jede Seite unterschrieben und am Ende auf Seite4 mit Ort Datum und unsere beiden Unterschriften .
..gedacht ...gut, dass damit alles geregelt ist .....

Und erfahre von einem Rechtsanwalt : Die Vollmachten sind nichtig.
SCHOCK

Weshalb ?

Vollmachten müssen immer entweder notariell oder "öffentlich" beglaubigt sein.
Dabei geht es nicht um den Inhalt , dieser wird überhaupt nicht geprüft oder belaubigt

Sondern nur um die beiden Unterschriften, die zusammen mit Personalausweis vor Augen des Beglaubigers gemacht werden

Da mit meiner manisch-depressiven Störung eine
1 vielmonatige ärztliche Zwangsmaßnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgen KÖNNTE ... (etwa die Gefahr einer Selbsttötung besteht) ...

oder –wie ich in Vergangenheit selbst erlebt hatte : durch mehrmonatiges Koma

oder nach irgendeinem Unfall wollte ich mich für zukünftig absichern und griff zu DER Vollmacht die vom Justizministerium entworfen und geprüft ist- mit 66seitiger Anleitung (!!)

Vorsorgevollmacht.pdf von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (!)

Auf [www.wegweiser-demenz.de] steht eindeutig : "Vollmacht ausstellen, solange sie noch geschäftsfähig sind. Die Formvorschriften sind einfach: Die eigenhändige Unterschrift reicht aus, damit die Vollmacht wirksam wird."
Und "Eine umfassende Vorsorgevollmacht macht eine rechtliche Betreuung meistens überflüssig.
"

Dort gelangt man auf die offizielle Seite des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
[www.bmjv.de]
und erhält
[www.bmjv.de]
und dort endlich die 4seitige vom Ministerium erstellte Vollmacht
[www.bmjv.de]

Die Inhalt, die in diesem Dokument vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz sind wirklich mächtig.

Quote
Regelungen in dieser Vollmacht
z.B : "Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.
..wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten,...
Sie darf meine Krankenunterlagen einsehen... entbinde alle mich behandelnden Ärzte
gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.
meine Wohnung .. einer Kündigung sowie meinen Haushalt auflösen.
Heimvertrag abschließen und kündigen. ... Vermögen verwalten
Post entgegennehmen und öffnen... mich gegenüber Gerichten vertreten
Usw

Es gibt –in dieser Vollmacht selbst -einen Hinweis auf Seite 3 :
Hinweis: 1. Denken Sie an die erforderliche Form der Vollmacht bei Immobiliengeschäften, für Handelsgewerbe oder die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens (vgl. Ziffer 2.1.5 der Broschüre „Betreuungsrecht“).

2.1.5 gibt es in der Broschüre garnicht !!! –ich nun stocksauer-, wenn man aber nach <beglaubig> darin sucht , findet man auf S 36 :
haben Sie sich die Frage gestellt, ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden oder öffentlich beglaubigen lassen sollten. Zur Beantwortung dieser Frage ist es zunächst wichtig zu wissen, worum es sich hierbei jeweils genau handelt:Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt. Damit können sich künftige Vertragspartner darauf verlassen, dass Sie die Vollmacht erteilt haben. Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht kostengünstig durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Selbstverständlich kann auch jeder Notar Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen.

Nicht vom Justizministerium, sondern von der Rechtssprechung erhält man ganz andere Info , dass die Beglaubigung ein MUSS ..und nicht ein "könnte" oder "sollte..bla bla "

[dejure.org]
Erteilung einer postmortalen Vollmacht muss in öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Form nachgewiesen sein


Und " Zu den Anwendungsfällen einer „öffentlichen Beglaubigung“ gehören Vollmachten"

Und dann der ganz klare Satz

[www.bpb.de]
Die Nichtbeachtung gesetzlicher Formvorschriften (Formmangel) hat grundsätzlich die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge, desgleichen im Zweifel der Mangel der gewillkürten Form (§ 125 BGB). ...

Ich denke , dass dieser Hinweis für euch alle sehr wichtig werden kann .

Habt ihr mit Vollmachten und evtl " Nichtigkeit" auch Erfahrungen gesammelt, die ihr mitteilen könnt.

(Ich weiss z.B , dass niemand meine Wohnung betreten dürfte und das bis zu 6 Wochen dauern kann, bis Amtsrichter usw..)
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Vollmachten / Vorsorgevollmacht

caribeso 2607 04. 02. 2018 21:10

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

VanGogh 551 04. 02. 2018 22:19

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

ditmar 506 04. 02. 2018 22:23

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

caribeso 483 04. 02. 2018 23:36

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

caribeso 431 05. 02. 2018 18:58

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

dino 556 05. 02. 2018 08:28

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

Antero 420 05. 02. 2018 16:08

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

dino 353 06. 02. 2018 08:07

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

Friday 446 06. 02. 2018 10:08

@caribeso

VanGogh 301 06. 02. 2018 13:25

Re: Vollmachten / Vorsorgevollmacht

Antero 496 06. 02. 2018 13:45



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