Hallo Romo,
in Deutschland ist es so geregelt, jemand der arbeitet baut sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auf, welches aber nur bis zu einem Jahr gezahlt wird, bei verlust der Arbeit, in dieser Zeit wird 60% des früheren Verdienstes ausgezahlt. Ist derjenige nach einem Jahr immer noch nicht in Arbeit, so erhält er dann Arbeitslosengeld II von den sogenannten ARGEN. Hier zählt nicht mehr der letzte Verdienst sondern wird eine Art Grundsicherung gezahlt, welches arber an Bedingungen geknüpft ist, hauptsächlich, das der Bezieher sich mit allem ihm zuverfügungstehenden Mitteln bemüht, wieder Arbeit zu finden. Diese Grundsicherung ist nach dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft gerichtet, zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen eben auch Ehepartner und Kinder. Desweiteren wird alles angerechnet, von Kindergeld, Unterhaltsgeld, Renten, Spareinlagen und sonstiges, was jeder einzelne in der Bedarfsgemeinschaft erhält. Je nach Wohnlage, wird ein bestimmter Mietansatz zu Grunde gelegt, so dass auch die Miete bezahlt wird. Ein Alleinstehender ALG II-Empfänger hat dann (je nach Mietspiegel) ca. so 660 Euro zum Leben und für die Miete mit Nebenkosten zur Verfügung, bzw. zieht man mal die allgemeine Miete ab, sind es ca. 350 Euro im Monat.
Gruß Heike
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Ich bin ein Mensch mit vielen Farben und Facetten zeitweise unterbrochen durch unipolar depressiven Phasen, im MD-Forum schon seit 2002 vertreten.
"Recovery zielt nicht auf ein Endprodukt oder ein Resultat. Es bedeutet nicht, dass man ›geheilt‹ oder einfach stabil ist. Recovery beinhaltet eine Wandlung des Selbst, bei der einerseits die eigenen Grenzen akzeptiert werden und andererseits eine ganze Welt voller neuer Möglichkeiten entdeckt wird. Dies ist das Paradoxe an Recovery: Beim Akzeptieren dessen, was wir nicht tun oder sein können, beginnen wir zu entdecken, wer wir sein können und was wir tun können" (Patricia Deegan 1996).