> Angenommen jemand fährt
> auf den Zeltplatz, dann steht auf dem Bankauszug
> gleich: "Campingpark XY 3 Nächte 30 €". Dann
> ist die Bank auch noch verpflichtet, alle
> Aktivitäten dem Jobcenter mitzuteilen.
Wie kommst Du denn darauf? Im Regelsatz gibt es sogar einen Posten für Restaurantbesuche und Übernachtungen. Das JC interessiert nur Deine Einnahmen, und nicht, für was Du Dein Geld ausgibst. Schließlich hast Du auch ein Schonvermögen.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 60 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung