Hallo Skandal,
ein 'konkretes Beispiel' werde ich Dir - aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen - leider nicht nennen können;
aber wenn Du ja schon weißt,
dass dieser Staat seinen Bürgern gerne auch einmal völlig unbegründet "Steine in den Weg legt" (Euphemismus-Alarm)
und Du darüber hinaus vielleicht auch noch über hinreichend Phantasie verfügst,
was mithilfe moderner Technologie alles möglich sein könnte,
dann kannst Du Dir ja ausmalen, um was es ungefähr gehen könnte.
Ich kann Dir aber soviel sagen, dass es letztlich um nicht weniger geht als eine Verletzung des
Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes),
Grundrechts auf die Unverletzlichkeit des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes),
Grundrechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 (1) des Grundgesetzes),
Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 (2) des Grundgesetzes)
und letztlich auch um eine Verletzung des Artikels 1 des Grundgesetzes,
in dem bekanntlich ja in einem relativ obskuren Satz von der sogenannten "Würde des Menschen",
die angeblich "unantastbar" sei, die Rede ist.
Beweise (einschließlich des Corpus delicti) sind hinreichend vorhanden;
allein es fehlt der Adressat für eine Klage.
Von daher gleicht ein Kampf für sein "Recht" ( - müdes Lächeln - )
dem berüchtigten Kampf gegen Windmühlen.
С сердечным приветом
Ф а н т ô м а з