Hallo, dino und Irma,
in der Grundsicherung hätte ich zwar nicht das Problem mit Maßnahmen, aber mit Einkünften, die ich angeben muß, genauso wie beim JC. Die Regeln sind da sogar strenger und die Freigrenzen niedriger als bei Hartz IV.
Das Entscheidende ist, daß ich nicht denke, daß ich einen Rentenanspruch hätte. Ich habe nach Widerspruch nur einen GdB von 40. Ich weiß, das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt etwas zu tun, aber ein GdB von mindestens 50 wäre sicher nicht schlecht für die Rente.
Meine Konzentrations- und Gedächtnisprobleme wurden bei Tests nicht bestätigt. Krankheitsphasen sind immer seltener und ambulant mit Olanzapin gut zu bekämpfen. Ich hatte nur in der ersten Manie einen Psychiatrieaufenthalt.
Sicher, wenn ich unbedingt wollte, würde ich für die Rente kämpfen.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 60 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.03.18 21:29.