Hallo Eternity,
bei mir war es so, daß mein 1. Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, was recht häufig der Fall ist.
Eine Pflegegutachterin die bei mir zuhause war, ist wohlweislich überhaupt nicht auf meine psychische Erkrankung eingegangen
sondern nur auf soziale Einschränkungen, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung usw, was letztendlich zu wenig
gewichtete Punkte ergab, weil sie diese als geringfügig einschätzten
Die u.g. Symtome sind genau die fehlenden Punkte, in denen es um die psychischen Probleme und um Verhaltensweisen geht,
die immer wieder auftreten, also chronisch sind:
wie nächtliche Unruhe, Antriebslosigkeit, Wahnvorstellungen, Ängste bei depressiver Stimmungslage und selbstschädigendes
Verhalten.
Wichtig, also mindestens 2 davon angeben !.
Wie es mit Zwangsgedanken ist, weiss ich nicht, kann man aber dazufügen.
Nach der 1. Ablehnung bin ich dann zum 2. Mal in Widerspruch gegangen und angegeben, daß der MDK in keinster Form meine
chronische psychische Erkrankung mit berücksichtigt hat...usw
Gestern kam nun das Schreiben von meiner KK mit der Bewilligung des Pflegegrades und ich Pflegeleistungen in Höhe von
125,00 Euro bekomme.
Ich drücke beide Daumen für Deine Freundin.
Liebe Grüsse
mexx
Betroffene Bipo 2
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Niemand braucht so bitternötig ein Lächeln
wie derjenige,
der für andere keins mehr übrig hat.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.01.18 00:49.