Hallo, Leute,
es gibt noch die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung für einen Monat zu widerrufen bzw. das abgebuchte Geld zurückzubuchen. Dann kann man seinem Anbieter nur seinen Anteil überweisen. Das solllte man aber vielleicht vorher am besten mit seinem Anbieter absprechen.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 59 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung