AGB der Banken oder des Bürgers Pfand in Staates Hand

Anonymer Teilnehmer
25. 09. 2009 20:16
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB mit
> Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer.
>
> Originaltext der Sparkasse :
>
> "Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer
> Geschäftsbedingungen
>
>
>
> Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, **
>
> die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht
> erfordert
> eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen.
>
> Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das
> betrifft u.
> a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen
>
> für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die
> Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das
> Online-Banking."
>
>
>
> Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB
>
> "Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
>
> (1) Umfang
>
> Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder
> Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch
> Dritte
> für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht
> gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte
> jeder
> Art (Beispiele : Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-,
> Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte,
> Schecks,
> Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch
> Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben).
> Forderungen
> des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die
> Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die
> Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."
>
>
>
> Später folgt ein "abstraktes Pfandrecht", denn im Punkt 21 der AGB bei
> den
> Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug, welcher Art die
> Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind. Mit diesem unscheinbaren
> Punkt
> in den AGBŽs erhält die BRD ein Stück Kontrolle über die Bank und deren
> Einlagen. Sie kann nun über deren Gelder bestimmen, denn mit dem
> Einordnen
> auf deutsches Recht übernimmt die BRD die Kontrolle über die Bank und
> deren
> Einlagen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem
> abstrakten
> Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr
> über
> die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die BRD, ein
> personell
> und institutionell sogenanntes volles Durchgriffsrecht gesichert.
>
> Wenn wir als Kunden diese AGBŽs akzeptieren, dann darf natürlich auch
> Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses
> ohne
> bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein
> rechtlich Tür und Tor geöffnet. Das kann man jedenfalls so sehen. Ich
> übersetze dies einmal ins Deutsche.
>
> **
>
> Da wir ja als sogenannte Bürger bürgen, die BRD nun in Billionen
> Schulden
> gemacht hat, (natürlich für Ihr Personal und in Auftrage desselben), kann
> man
> nun mit Hilfe dieses Pfandrechtes zur Begleichung der Schulden bei
> Zahlungsunfähigkeit direkt vom Konto des Bürgers (Bürgen) abbuchen. Der
> „Staat“ ist pleite, über 1,5 Bill. €. Na und! Die Bürgen sind es nicht.
> In
> der Summe, nämlich in all den oben genannten Papieren, Rechten, Depots,
> etc.
> verfügen die Deutschen über 4,5 Bill. €.
>
> Ist doch genug da. Bevor es lange Diskussionen gibt, buchen wir direkt
> ab.
> Juristisch korrekt und legal, haben wir doch die neuen AGBŽs angenommen.
> Ich
> hoffe, das war deutlich.


LsG
Windoo
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

AGB der Banken oder des Bürgers Pfand in Staates Hand

Anonymer Teilnehmer 1458 25. 09. 2009 20:16



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen